Der Wasser- und Abwasserzweckverband stellt sich vor:

Die Versorgung mit Wasser und die schadlose Abwasserableitung und -behandlung ist eine Pflichtaufgaben der Gemeinden. Wirtschaftlich ist es sinnvoll, diese Selbstverwaltungsaufgaben durch eine gemeinsame Lösung für mehrere Gemeinden zu lösen, dazu wurde der Zweckverband gegründet.

Gründung

1994 beschlossen die Stadtverordnetenversammlung von Treuenbrietzen, die Gemeindevertretungen der Gemeinden Bardenitz und Rietz sowie die Gemeindeversammlungen von Lühsdorf und Niebelhorst, den Wasser- und Abwasserzweckverband „Nieplitztal” zu gründen.

Mit der Gründung des Zweckverbandes am 10. November 1994 gingen alle Rechte und Pflichten zur Erfüllung der den Mitgliedsgemeinden obliegenden Aufgaben zur Wasserver- und Abwasserentsorgung auf den Zweckverband über.
Im September 1996 ist die Gemeinde Nichel dem Wasser- und Abwasserzweckverband „Nieplitztal” beigetreten. Im Mai 2001 trat die damalige Gemeinde Brachwitz dem Verband bei, im Dezember 2002 die ehemalige Gemeinde Niebel. 2006 trat die Gemeinde Mühlenfließ mit dem Ortsteil Haseloff-Grabow und die Stadt Treuenbrietzen mit dem Ortsteil Lobbese bei, 2007 kam der Ortsteil Niederwerbig der Gemeinde Mühlenfließ hinzu. Die Ortsteile Lobbese und Niederwerbig gehören dem Zweckverband allerdings nur für den Bereich Abwasserentsorgung an.

Im Zuge der Gemeindegebietsreform gab es eine Neuordnung, so dass der Zweckverband zurzeit aus der Stadt Treuenbrietzen mit den Ortsteilen Bardenitz, Brachwitz, Frohnsdorf, Lobbese, Lühsdorf, Niebel, Niebelhorst und Rietz sowie der Gemeinde Mühlenfließ mit den Ortsteilen Haseloff-Grabow, Nichel und Niederwerbig besteht.

Organe

Das oberste Organ des Verbandes ist die Verbandsversammlung, die grundsätzlich für alle Angelegenheiten des Verbandes zuständig ist. In ihre Zuständigkeit fallen u. a. die Festsetzung öffentlich-rechtlicher Abgaben, der Erlass und Änderung von Satzungen (z. B. die Beitrags- und Gebührensatzungen), die Aufnahme und der Austritt von Verbandsmitgliedern.

Die Verbandsversammlung setzt sich aus den von den Mitgliedsgemeinden entsandten Vertretern zusammen. Darüber hinaus ist für jeden Vertreter für den Fall seiner Abwesenheit ein Stellvertreter bestellt. Jedes Verbandsmitglied hat in der Verbandsversammlung eine bestimmte Vertreter- und Stimmenzahl, die sich an der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde orientiert und nach einem in der Verbandssatzung festgelegten Schlüssel errechnet wird.

Die Verbandsversammlung wählt den Verbandsvorsteher und dessen Vertreter. Der Verbandsvorsteher führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, bereitet die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor und führt sie aus. Er ist der gesetzliche Vertreter des Verbandes und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich.

Die Wasserver- und Abwasserentsorgung als sogenannte hoheitliche Aufgaben der Gemeinden und Zweckverbände dürfen nicht durch die Übertragung auf private Dritte privatisiert werden.

Zur Entlastung des ehrenamtlichen Verbandsvorstehers hat die Verbandsversammlung beschlossen, eine Verbandsgeschäftsstelle einzurichten und mit einem/r hauptamtlichen Geschäftsstellenleiter/in zu besetzen.

Die Geschäftsstelle erreichen Sie unter folgender Adresse:

Wasser- und Abwasserzweckverband „Nieplitztal”
Großstraße 28
14929 Treuenbrietzen
Telefon: (033748) 764 – 19
Telefax: (033748) 764 – 79

Zusammenarbeit mit der WWN

Das Brandenburgische Wassergesetz lässt ausdrücklich zu, dass sich die öffentlich-rechtlichen Aufgabenträger zur Erfüllung ihrer Aufgaben privater Dritter bedienen.

Die Verbandsversammlung hat bereits 1994 beschlossen, die Erfüllung der Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung einer dafür gegründeten Betriebsführungsgesellschaft, der WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbH, zu übertragen. Dabei hat man sich für das Kooperationsmodell entschieden um sicherzustellen, dass der Zweckverband, durch seine Mehrheitsbeteiligung einen maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft besitzt und der private Gesellschafter sein technisches und betriebswirtschaftliches Know-how einbringt und für eine rationelle Aufgabenerfüllung Sorge trägt.